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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 24 hours fiberwork ag

Diese Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen einer Firma oder Privatperson (nachfolgend Auftraggeber / Kunde genannt), die Produkte und / oder Dienstleistungen zur Herstellung, Ausführung, Lieferung oder Versand, welche die 24 hours fiberwork ag in Auftrag gibt. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten. Den jeweils neusten und somit gültigen Stand entnehmen Sie unserer Internetseite unter https://fiberwork.ch > AGB oder den jeweiligen Sprachversionen unserer Webpräsenz. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in verschiedenen Sprachen veröffentlicht, im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend. Der Auftraggeber stimmt mit der Auftragserteilung diesen Bedingungen vorbehaltlos zu, bestätigt über eine Zeichnungsberechtigung „Einzelunterschrift“ des auftraggebenden Unternehmens zu verfügen, im Namen einer voll zeichnungsberechtigten Person seines Unternehmens zu handeln, volljährig zu sein oder mit dem Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters zu bestellen. Unsere Bedingungen gehen anderslautenden Konditionen, die sich auf den Schriftstücken des Bestellers befinden, vor.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Für die Wahrung des Datenschutzes und die Verschwiegenheit des Auftragnehmers gilt die von der die 24 hours fiberwork ag gestellte Vereinbarung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz. Die 24 hours fiberwork ag und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung so lange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich die 24 hours fiberwork ag an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Die 24 hours fiberwork ag speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung und zur Rechnungsstellung benötigt werden. Mit dem Übermitteln von Kundendaten (Firmenbezeichnung, Vorname, Name, Geschlecht, Adresse, Postleitzahl, Ort, Land), gestattet ein Kunde, Partner und Drittdienstleister der die 24 hours fiberwork ag, diese Angaben zur Abwicklung der Dienstleistung, der Services, dem Versand oder der Lieferung zu nutzen. Die 24 hours fiberwork ag verkauft keine Adressen und handelt auch nicht damit. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmässig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenstände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören oder mitzulesen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf - insbesondere, wenn er nicht die verschlüsselten Zugangs- und Nutzungsvarianten der Datendienste, die 24 hours fiberwork ag ihren Kunden alternativ zu den unverschlüsselten Standardprotokollen wahlweise alternativ zur Nutzung anbietet, verwendet. Die 24 hours fiberwork ag stellt für alle angebotenen Übertragungsverfahren eine verschlüsselte Alternative auf der Basis global / international anerkannter Standards wie x509, Secure Socket Layer (SSL / TLS) und Schlüssel basierend auf Verschlüsselungsalgorythmen mit Schlüssellängen, die nach aktuellem Kenntnisstand als real nicht brechbar gelten – kostenfrei zur Verfügung, deren Einsatz allein der Entscheidung des Kunden obliegt. Die server- und anbieterseitig verwendeten Schlüssel und Zertifikate werden von der die 24 hours fiberwork ag über die eigene PKI-Police generiert und eingesetzt. Es kommen teils auch Zertifikate aus global anerkannten PKIs von Drittanbietern zum Einsatz. Hier gelten jeweils die PKI-Policen der jeweiligen Certification Authory (CA) bzw. des Zertifikat an die 24 hours fiberwork ag ausgebenden TrustCenters. Die Policen sind gem. Standardisierung von x509 Zertifikaten über die am Zertifikat gesichert hinterlegten Begleitinformationen erreichbar und abrufbar.

Datenschutz (DSG / DSGVO)

Siehe Datenschutz

Offertgültigkeit

Bitte beachten Sie das Gültigkeitsdatum in der Offerte. Aufträge, die nach Ablauf der Offertgültigkeit bei uns eintreffen können in der Regel nicht mehr zu den gleichen Konditionen oder gar nicht mehr ausgeführt werden. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. Ein Vertrag über das Angebot kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die 24 hours fiberwork ag zustande.

Bestellung

Für eine bei der die 24 hours fiberwork ag platzierten Bestellung/Auftrag (mündlich, schriftlich, E-Mail, Webseite, etc.) wird per E-Mail und/oder mündlich in Form einer Auftragsbestätigung angenommen. In der Auftragsbestätigung wird die Bestellung abgebildet und ergänzend dazu noch die notwendigen Ergänzungsprodukte, -dienstleistungen, -services und Versand- bzw. Transportkosten aufgeführt, welche zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. deren Abhängigkeiten bis dato noch nicht bekannt waren oder kundenseitig berücksichtigt wurden.

Auftragsbestätigung

Nachdem wir von Ihnen den Auftrag erhalten haben (mündlich, schriftlich, per Mail oder über unsere Webseite), bestätigen wir Ihnen dies mittels einer Auftragsbestätigung und senden Ihnen ggf. eine Anzahlungs- oder Totalrechnung zu. Die Höhe der Anzahlung wird allein von der die 24 hours fiberwork ag definiert. Wir führen den Auftrag gerne aus, sobald wir die An- oder Totalzahlung zu unseren Gunsten verbuchen konnten. Es erfolgt keine Bestellungsannahme ohne gültige Telefonnummer bzw. Adresse. Aufträge, bei denen eine nicht plausible Rechnungsadresse, ein Postfach als Liefer- oder Empfängeradresse angegeben wird oder berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftraggebers bestehen, werden abgelehnt. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der 24 hours fiberwork ag ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeitenden, die über den Inhalt des Vertrages / der Auftragsbestätigung hinausgehen oder dies die Konditionen zu unserem Nachteil ändert, sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

Verfügbarkeit / Lagerhaltung / Versicherung

Unser Sortiment unterliegt einem stetigen Wechsel bzw. technischen Weiterentwicklungen. Kurzfristige Sortimentsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, weshalb eine lückenlose und ständige Verfügbarkeit unseres Angebotes explizit nicht garantiert werden kann. Bei längerfristigen Lieferabkommen bis zu 90 Tagen, ist die 24 hours fiberwork ag verpflichtet genügend Material an Lager zu haben, um der Kundschaft die bestellte Qualität und Ausführung zu gewährleisten. Bei Abkommen, welche über 90 Tage dauern und kundenseitig auf die derzeitige Ausführung bestanden wird, beschafft die 24 hours fiberwork ag das komplette Material für das ganze Auftragsvolumen bzw. für die ganze Auftragsdauer, stellt dieses dem Kunden unmittelbar in Rechnung und verrechnet für die Zeit der Lagerhaltung entsprechende Einlagerungskosten. Für das kundenseitig vorfinanzierte Material, welches bei der 24 hours fiberwork ag eingelagert ist, bestätigt der Kunde eine entsprechende Versicherung (Zerstörung, Diebstahl, etc.) abgeschlossen zu haben. Alternativ kann der Kunde das Material auch bei sich einlagern und der 24 hours fiberwork ag mit benötigtem Material beliefern. Läuft ein Lieferabkommen aus und ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht alles vertraglich vereinbarte Material / die Produkte vom Kunden abgerufen (bestellt) worden, kann die 24 hours fiberwork ag das vereinbarte Umsatzvolumen in Rechnung stellen, das überzählige Material an den Kunden liefern (zu Lasten des Kunden), das Material weiterhin kostenpflichtig an Lager halten oder nach einer Frist von 12 Monaten vernichten, verkaufen oder für eigene/andere Zwecke weiterverwenden.

Bestell- und Zeitdefinitionen

Für Produkte und/oder Services, welche kundenseitig:
- gleichentags zur sofortigen Herstellung oder Umsetzung bestellt werden, gelten unsere Sofort (Same-Day) Bedingungen
- zur umgehenden Herstellung oder Umsetzung bestellt werden, gelten unsere Express Bedingungen
- zur zeitnahen Herstellung oder Umsetzung bestellt werden, gelten unsere Normalen Bedingungen
- zur terminierten Herstellung oder Umsetzung bestellt werden, gelten unsere Termin Bedingungen
Details siehe Versandbedingungen

Annullierung des erteilten Auftrags / Ablehnung einer Bestellung / Liefertermin verschieben

Wird seitens des Auftraggebers ein uns bereits erteilter Auftrag annulliert, treten folgende Kosten auf: Bei einer Annullierung mindestens dreissig Kalendertage vor dem Abhol- bzw. Lieferdatum deckt der Anzahlungsbetrag unsere Aufwände. Vierzehn und weniger Kalendertage vor dem Abhol- bzw. Lieferdatum wird der ganze Auftragswert in Rechnung gestellt. Wird eine Sofort-Kaufen-Bestellung (z.B. über den Shop unserer Webseite) oder eine Bestellung gegen eine Vorinkasso-Rechnung, nach der Bestätigung durch die 24 hours fiberwork ag, kundenseitig annulliert (Rücktritt vom Kaufvertrag), verrechnet die 24 hours fiberwork ag eine Umtriebs- und Bearbeitungsgebühr von minimal Fr. 60.00 je Bestellung zzgl. die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Arbeiten / Aufwände (z.B. Grafikarbeiten, interne Besprechungen (Rohmaterial- und Produktionsplanung), Vorarbeiten in der Produktion und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Kunden-Beratungszeit). Die 24 hours fiberwork ag ist seinerseits berechtigt, einen erteilten und bestätigten Auftrag zu stornieren, sofern die Kundschaft nach der Bestätigung bis zum Fertigstellungsdatum laufend Anpassungen und Korrekturen einbringt, welche im verbleibenden Herstellungszeitraum ein normales Arbeiten verunmöglicht. In diesem Fall berechnet die 24 hours fiberwork ag ebenfalls die oben erwähnte Umtriebs- und Bearbeitungsgebühr, sowie die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Aufwände. Ist ein Auftrag erteilt und wird der Ausführungs-/Liefertermin nachträglich auf mehr als drei Monate später, auf unbestimmte Zeit oder zum zweiten Mal verschoben, annulliert die 24 hours fiberwork ag diesen Auftrag und verrechnet die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Aufwände, Vorkassenleistungen, eingekauften Materialbestände und aufgewendeten Arbeitsleistungen mit einer Marge oder den vollen Auftragswert gemäss der Offerte.

Verantwortung / Übergabe / Zustand

Bei der Übergabe der abgeholten oder gelieferten Waren geht die Verantwortung an die Person oder Firma über, die von die 24 hours fiberwork ag die Produkte übernommen hat. Dies kann auch eine Drittperson oder eine Drittfirma sein (z.B. Transportfirma, Kurier, Selbstabholer). Diese Person oder Firma bestätigt über ausreichendes Fachwissen zu verfügen, wie die Produkte handzuhaben, zu transportieren, wie sie zusammengebaut werden und / oder noch angeschlossen werden müssen. Die übernehmende Person / Firma bestätigt, dass alle Produkte von der 24 hours fiberwork ag in einwandfreiem Zustand, ohne jegliche Beschädigung übergeben wurden. Die 24 hours fiberwork ag lehnt jegliche Haftung für Mängel, die nach der Übergabe auftreten ab.

Lieferung / Versand / Abholung / Termin / Verpackung / Schäden

Bestellungen werden werktags zeitnahe oder termingebunden an die uns bekannt gegebene Rechnungs- oder optionale Lieferadresse, jedoch maximal an die Bordsteinkante oder Seilbahn-Talstation, verschickt bzw. geliefert. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Verschickt oder ausgeliefert wird, je nach Volumen, Dimension oder Gewicht per Post, per Kurier (z.B. UPS, FedEX, DPD, DHL), per Bahn, per Camion (Stückguttransport) oder anderen Vertragsunternehmen. Die Wahl der Versand- bzw. Transportart obliegt allein der 24 hours fiberwork ag. Braucht es für die Erfüllung des Auftrages ein besonderes Transportmittel (z.B. Hubschrauber, Kran), werden die dafür zu erwartenden Kosten vorgängig angefragt und gesondert offeriert oder nachträglich verrechnet. Einzelne Produkte können nach vorgehender Anfrage und Bestätigung durch die 24 hours fiberwork ag auch zu normalen Öffnungszeiten in 6015 Luzern abgeholt werden. Während des Bestellprozesses werden Ihnen die Abhol- oder Zustellmöglichkeiten, sowie deren Lieferfristen, Abholort und -zeit, sowie die daraus entstehenden Kosten angezeigt, offeriert oder mündlich erläutert. Bei den kommunizierten Lieferterminen unterscheiden wir zwischen a) „bei uns abgehend“ oder b) „garantierte Zustellung“. Ohne spezielle Vereinbarung wenden wir die A-Methode an und übergeben die Bestellung an die von uns beauftragte Drittfirma, welche die Bestellung dann nach deren Regellaufzeiten zustellt (z.B. A-Post = 1 – 2 Werktage). Die Produktverpackung, das Leergut (z.B. Spulen, Bobine), der Versandkarton, das Polstermaterial, das Porto, die Transportkosten und allfällige Versicherungs-, sowie Deklarations- oder Zollkosten fallen zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die beim Transport entstanden sind, wird jede Haftung abgelehnt. Bei Transporten, die durch Drittfirmen (z.B. Post, Kurier) erfolgen sind allfällige Schäden vom Empfänger direkt beim Zustelldienst anzuzeigen.

Versand- / Liefer- / Leergut- / Verpackungskosten

Wir unterscheiden zwischen:
- Selbstabholer
- Lieferung mittels Kurier im Inland (Schweiz)
- Versand / Spedition im Inland (Schweiz / Liechtenstein) mit/durch Dritte (Post, Stückgut-Transport)
- Versand / Spedition ins Ausland nach Ausland-Zonenplan mit/durch Dritte (Post, Stückgut-Transport)
- Leergut- / Verpackungskosten

Selbstabholer

Die Abholung nach Absprache (in 6015 Luzern) ist kostenfrei, bedingt jedoch eine Absprache mit uns (Ort, Datum & Zeit)

Lieferung mittels Kurier im Inland

Für Lieferungen mit einem von der 24 hours fiberwork ag beauftragten Kurierunternehmen werden Richtpreise gem. folgender Tabelle im Voraus berechnet. Die Ziel-Destination bezeichnet den Grossraum der von der Kundschaft definierten Erfüllungsadresse und wird alleine von der 24 hours fiberwork ag festgelegt. Sollten die effektiven Kosten im Nachgang höher als die verrechneten Richtpreise sein, behält sich die 24 hours fiberwork ag vor, die Preisdifferenz nachträglich zu verrechnen.

Versand / Spedition im Inland (Post / Stückgut-Transport)

Unseren Produkt sind Gewichte zugewiesen (inkl. Verpackung), woraus . Der Versandkostenanteil berechnet sich wie folgt:
- Minimaler Versandkostenanteil je Bestellung: Fr. 12.00 (bis 9.000 kg)
- Ab 9.001 kg, bis 30.000 kg, berechnen wir Fr. 2.00 je weitere 1.5 kg
Wir unterscheiden zudem zwischen folgenden minimalen Versandkostenanteilen:
- FW uno, Fr. 12.00 (ggf. inkl. Signatur)
- FW due, Fr. 18.00 (ggf. inkl. Signatur, Etagenzustellung, Terminlieferung)
- FW tre, Fr. 22.00 (ggf. inkl. Signatur, Fragile, Assurance, Avisieren (SMS / E-Mail))
Ab 30.001 kg liefern und verrechnen wir nach der Preisliste „Stückgut-Transport“ und ab einem Bestellwert von Fr. 3’000.00 erfolgt die Lieferung franko Domizil (Rampe / CH und LI).

Versand / Spedition ins Ausland nach Ausland-Zonenplan

Siehe Versandbedingungen

Leergut- / Verpackungskosten

Siehe Versandbedingungen

Incoterms

Wir berufen uns auf die Incoterms 2020 (Stand: November 2022) und wenden diese wie folgt an:

FW Code Name Bedeutung anzugebender Ort
Ja EXW EX Works ab Werk Standort des Werks oder jeder andere Ort
Nein FCA Free CArrier frei Frachtführer Ort des Verkäufers oder Ort des Frachtsführers
Nein FAS Free Alongside Ship frei längsseits Schiff vereinbarter Verladehafen
Nein FOB Free On Board frei an Bord vereinbarter Verladehafen
Nein CFR Cost and FReight Kosten und Fracht vereinbarter Bestimmungshafen
Nein CIF Cost Insurance Freigth Kosten, Versich. & Fracht bis z. B-Hafen vereinbarter Bestimmungshafen
Ja DAP Delivered At Place geliefert benannter Ort vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (Terminal / Ort des Käufers)
Ja DPU Delivered at Place Unloadet geliefert benannter Ort entladen vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (Terminal / Ort des Käufers)
Nein CPT Carriage Paid To Fracht bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort (Ort des Käufers)
Nein CIP Carriage Insurance Paid Fracht und Versicherung bezahlt vereinbarter Bestimmungsort (Ort des Käufers)
Ja DDP Delivered Duty Paid geliefert, Zoll & Steuer bezahlt vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (Terminal / Ort des Käufers)

FW = für diese Handelsklauseln bietet die 24 hours fiberwork ag Transport-/Versand-Services an, weisst diese in der Offerte, der Auftragsbestätigung, sowie der Rechnung aus und verrechnet die dafür effektiv angefallenen Kosten, Gebühren, Zölle und Steuern, soweit als schon berechenbar im Voraus oder im Nachgang, sobald die Abrechnungen für die erbrachten Leistungen von Drittfirmen vorliegen.

Präsenz- / Regiezeit

Alle Aufwände, die durch die 24 hours fiberwork ag oder Drittfirmen, die von die 24 hours fiberwork ag damit beauftragt wurden, im Zusammenhang mit der Installation, Kontrolle, Reparatur oder Übergabe der Produkte erbracht werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich zu Fr. 120.00 / Std. verrechnet. Es sind dies namentlich die Lieferzeit, die Lieferdistanz in Kilometer, die Fahrzeugspesen, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die Aufbau-/Installationszeit vor Ort, die Präsenzzeit vor Ort, die Regiezeit, die Wartezeit bis der Zutritt gewährt wurde bzw. die Services erbracht und die Produkte übergeben werden können oder das Leergut ausgehändigt wird, die Abbauzeit, die Zeit für die Rückholung von Leergut und Depotwaren und alle damit verbundenen Spesen (Zoll, Billett, etc.).

Werkvertrag (OR 363 ff) / Eigentumsvorbehalt

Sämtliche bei uns bestellten Produkte sind Waren, welche speziell für den Besteller hergestellt werden und unterliegen den gesetzlichen Grundlagen des Werkvertrages (OR 363 ff). Auf Produkte, die wir hergestellt, geliefert bzw. übergeben haben (auch bei einem Weiterverkauf an Dritte) besteht unser Eigentumsvorbehalt bis zum Begleichen der offenen Rechnungen. Sollten wir Hinweise auf Bonitätsschwierigkeiten haben oder der Besteller die Produkte nicht innerhalb der Zahlungsfristen begleicht, behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen, auf regelmässige Abschlagzahlungen zu bestehen, nur auf Vorinkasso zu produzieren, die Produkte nicht zu liefern, bei der Lieferung den Totalbetrag in bar einzufordern oder wieder abzuholen.

Änderungen / Regieanweisungen nach der Auftragserteilung

Änderungen, welche vom Kunden nach der Auftragserteilung gewünscht oder angeordnet werden, haben immer eine Preisänderung bzw. eine Preiserhöhung zur Folge. Ursprüngliche Liefertermine können nicht mehr garantiert werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Die ursprüngliche Offerte ist nicht mehr gültig. Ändert der Kunde in Menge, Form, Gewicht, Ausführung, Qualität, Art, Farbe, Präsentation, Verpackung, Versand, Liefer- oder Versandtermin oder Lieferort etwas, haftet der Kunde alleine. Die 24 hours fiberwork ag ist von der Haftung des Werkerstellers befreit und kann seine Aufwände zu Regieansätzen von Fr. 120.00 je Stunde, zzgl. Rohmaterial-, Neben- und Fahrkosten verrechnen.

Preise / Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind in Schweizer Franken (inkl. oder zzgl. MwSt siehe Offerte oder Webseite) und verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – ab Werk gemäss Incoterms (siehe Abs. Incoterms). Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Allfällige Zahlungs- bzw. Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise sind verbindlich und können beidseitig nachträglich nicht mehr abgeändert werden. Die Bezahlung erfolgt mittels einem Vorinkasso Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, TWINT) oder per Rechnung in Schweizer Franken (ausser in der Offerte in einer anderen Währung angeboten) innert 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. 3 Tage nach nicht Einhalten der Zahlungsbedingungen erinnern wir an den Ausstand mittels einer kostenfreie Zahlungserinnerung. Nach 13 Tagen versenden wir eine 1. Mahnung und verrechnen Spesen von Fr. 30.00 und nach 23 Tagen die 2. Mahnung mit Spesen von Fr. 60.00. Das Abschicken der zweiten Mahnung hat bei regelmässigen Lieferungen einen sofortigen Lieferstopp zur Folge. Sollten wir innert 10 Tagen, nach dem Abschicken der 2. Mahnung keine Gutschrift zu unseren Gunsten verbuchen können, übergeben wir den Fall, zzgl. einem Inkassozuschlag von Fr. 150.00, ohne jede weitere Information an den Schuldner, unserem Inkassobüro oder unserer Rechtsvertretung und beauftragen diese Drittfirmen zur Wahrung unserer Interessen. In jedem Fall berechnen wir dem Schuldner, zu allen bis dahin angelaufenen Kosten einen Verzugszins von 10.0% je Monat hinzu. Angelaufene, jedoch nicht bezahlte Mahnspesen, werden bis zur Begleichung in Rechnung gestellt, bei der nächsten Bestellung als offener Posten verrechnet oder einer Gutschrift angerechnet. Als Gerichtsstand gilt Luzern.

Verpackungskosten / Unvorhergesehenes

Für das Verpacken von Produkten verrechnen wir Ihnen die anfallende Arbeitszeit (evtl. nicht in der Offerte). Der Stundeansatz beträgt Fr. 120.00 pro Person. Unvorhergesehene Kosten die z.B. bei kurzfristigen Aufträgen anfallen können (Expresspost, Kurierdienste, eigene Extrafahrten, Überzeit, Überstunden, Nachtarbeit, etc.), verrechnen wir Ihnen zusätzlich.

Lieferzeit / Lieferdatum / Annahmeverweigerung

Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten und -daten einzuhalten. Sollte es durch äussere Umstände oder höhere Gewalt (z.B. verzögerte Rohmateriallieferung unserer Lieferanten, lokalen oder globalen Transportverzögerungen (Bahn, Flug, Schiff), einem Unfall auf der Lieferroute oder das verspätete Zustellen durch ein von uns mit der Überbringung beauftragten Unternehmens) zu Verspätungen kommen, lehnen wir jegliche Haftung ab und der ganze Auftragswert wird fällig, zudem ist die 24 hours fiberwork ag befreit von Lieferung, Nachlieferung, Einhaltung von Fixterminen und Schadenersatzansprüchen. Eine Annahmeverweigerung entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der bestellten Produkte. Beruft sich der Kunde zu irgendwelchen Konventionalstrafen, sind diese aufgrund der hier genannten Lieferverzögerungen nichtig.

Ausschuss / Überschuss oder Mindermenge / Reduktion der Bestellmenge

Bei der Herstellung von Produkten kann es zu Ausschuss- oder Überschussmengen kommen. Der Ausschuss bis maximal 2 % der bestellten Menge oder Charge geht zu Lasten des Auftraggebers. Ein Überschuss bis maximal 10 % der bestellten Menge oder Charge ist innerhalb der Toleranz und wird zu Lasten des Auftraggebers zusätzlich verrechnet. Wir sind bemüht, die bestellten Mengen zu erbringen. Leider sind aber Mindermengen nie völlig zu vermeiden, bzw. von bis zu 2 % der Bestellmenge kundenseitig zu akzeptieren. Eine Reduktion der Bestellmenge eines bereits erteilten Auftrages ist bis 5 Wochen vor Liefertermin ohne Kostenfolge möglich. Danach kann die 24 hours fiberwork ag, sofern er schon Aufwände hatte (z.B. Rohmaterial, Verpackungsmaterial, jegwelche Arbeitszeit (z.B. Planung, Grafikarbeiten), die volle bestellte Menge verrechnen.

Rückgabe

Rücknahme von neuwertiger, ungebrauchter und original verpackter Ware kann nur nach ausdrücklicher vorgängiger Zustimmung und Vereinbarung erfolgen. Spezialteile und Kabelschnittlängen können nicht zurück genommen werden. Vergütungen für retourniertes Material erfolgen erst ab einem Warenwert von FR. 100.00. Für den Aufwand wird 30% des Warenwertes verrechnet.

Garantieumfang

Wir garantieren für eine einwandfreie Qualität unserer Artikel und gewähren eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum. Für die Geltendmachung gilt die Rechnung als Beleg. Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf den Ersatz des Warenwertes, nicht auf die Nebenkosten. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Garantie erlischt, wenn das Material nicht gemäss unseren Weisungen behandelt oder über die spezifizierten Werte beansprucht worden ist. Liegen Mängel vor, die wir zu verantworten haben, liefern wir nach unserer Wahl einwandfreie Ware kostenlos nach oder bessern unsere Leistung kostenlos nach.

Masssysteme / Normen

Die 24 hours fiberwork ag verwendet folgende Masssysteme und Normen: Internationales Einheitssstem (SI), CGS- und MKS-System, Fiberoptik Messsysteme, Farbsysteme, Elektronische Messsysteme.

Druck / Formen

Die im Auftrag des Kunden erstellten Reinzeichnungen, Filme, Siebe, Formen und Stanzen (nachfolgende Vorlagen) bleiben Eigentum der 24 hours fiberwork ag. Die einmaligen Film-, Sieb-, Werkzeug- und Formenkosten umfassen nur einen Anteil unserer effektiven Gesamtkosten. Möchte ein Kunde die Vorlagen ausgehändigt haben, verrechnet die 24 hours fiberwork ag die effektiven Herstellungskosten. Vorlagen werden 2 Jahre aufbewahrt. Stanzen können brechen oder sich abnutzen und dadurch unbrauchbar werden. Beim Bedrucken von Materialien können die aufgedruckten Farben leicht verlaufen, was ggf. als Unschärfe erkennbar ist. Zudem kann es zu Farbwolken kommen, die dort entstehen, wo viel und dunkle Farbe auf geringer Fläche aufgetragen wird und die Farbe schneller trocknet, als die Unterlage aufnehmen kann. Das Druckresultat auf Plastik oder Metall kann nicht mit normalen Druckerzeugnissen (Laser- oder Offset-Druck auf Papier) verglichen werden. Die hier beschriebenen Effekte können durch keine Massnahme gemindert oder behoben werden, sind somit in der Natur des Bedruckens von Plastik oder Metall und als normal zu werten.

Farben

Bei der Herstellung von Erkennungszeichen (z.B. Firmenlogo), grafischen Elementen und -objekten welche wir bedrucken, verwenden wir CMYK Farben (inkl. Weiss (gem. Roland DG (Roland DG Europe Holdings B.V.)). Pantone- oder RAL-Farbnummern und Sonderfarben ausserhalb der CMYK Farbraums, können wir nicht umsetzten. Stellen Sie uns Ihr Farbmuster zur Verfügung zur Festlegung der Farbe. Im Rahmen unserer Möglichkeiten, bedruckten wir die Materialien so genau wie möglich. Sollte es zu Farbabweichungen kommen, auf die wir keinen direkten Einfluss haben und / oder diese innerhalb der Toleranz liegen (z.B. Farbabweichung einer colorierten Oberfläche oder das Erscheinungsbild auf dem von uns bedruckten Material (z.B. Metall), kann kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung geltend gemacht werden.

Marken-, Urheber-, Lizenz-, Druck- und Kopierrechte

Für Firmenzeichen, Marken, Texte, Bilder, Slogans, Grafiken, Skizzen und Entwürfe welche uns zur Weiterverarbeitung und Herstellung von Produkten, Drucksachen und Verpackungsmaterialen übergeben werden, garantiert uns der Auftraggeber oder Übermittler die nötigen Rechte oder Lizenzen dafür zu besitzen. Mit dem Erhalt der Vorlagen erlaubt uns der Auftraggeber oder Übermittler, diese im Rahmen des Auftrages zu bearbeiten, kopieren, drucken oder an Dritte weiterzugeben. Regressansprüche oder Abmahnungen, welche an uns gerichtet werden, sind nichtig. Der Auftraggeber ist besorgt, die 24 hours fiberwork ag klag- und schadlos zu halten, falls von Dritten jegwelche Ansprüche erhoben werden. Entstehen der 24 hours fiberwork ag aus Klagen oder Regressanforderungen Aufwände, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Texte (auch Slogans), Fotos und Grafiken (Firmenzeichen, Skizzen), welche von der 24 hours fiberwork ag im Rahmen von Kundenaufträgen kreiert, erstellt, gemacht und verarbeitet wurden, werden lediglich die Arbeitsaufwände und allfällige Nebenkosten verrechnet. Ein Besitzanspruch seitens des Kunden besteht darin explizit nicht und es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Originaldaten können käuflich erworben werden, die Urheberrechte bleiben jedoch bis zur vollständigen Bezahlung bei der 24 hours fiberwork ag.

Adressdaten

Wir erfassen bei Bestellungen die uns übermittelten Kundendaten (Vorname, Name, Geschlecht, Adresse, Postleitzahl, Ort, Land), Empfänger- und Lieferadressen, Telefonnummern und E-Mailadressen. Mit dem Übermitteln dieser Angaben, z.B. bei einer Offertanfrage, Anfrage oder Bestellung, erlauben Sie uns diese Angaben zur Abwicklung der Bestellung, dem Versand oder der Lieferung zu nutzen und zur ggf. späteren Verwendung z.B. für Werbeaktionen, Newsletter, Umfragen oder Aktionen zu verwenden. Die 24 hours fiberwork ag kann die Adressdaten zudem für weitere Zwecke, Projekte und Aktionen verwenden oder zur Verfügung stellen, welche auch nicht in direktem Zusammenhang mit der 24 hours fiberwork ag steht. Wir verkaufen jedoch keine Adressen und handeln auch nicht damit.

Reklamationen

Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt, unter Vorweisung der mangelhaften Ware, anzubringen. Falls Leistungen oder Messwerte bemängelt werden, sind zusätzlich noch Protokolle vorzulegen, welche die reklamierten Punkte begründen. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und sind bestrebt, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Unsererseits recherchieren wir intern wie auch extern nach der möglichen Ursache der Beanstandung und geben Ihnen eine ehrliche und professionelle Rückmeldung des Ablaufes, der Ursache oder Geschehnisse wieder, welche beiden Seiten nochmals die Möglichkeit geben, den Sachverhalt der Reklamation zu überdenken.

Haftung / Verjährung / Recht

Bei Handelswaren (Produkte, die wir nicht selbst herstellen) lehnen wir jegliche Haftung und Regressansprüche seitens Dritter ab. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von der 24 hours fiberwork ag an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft. Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf ist wegbedungen. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren nach 6 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche nach 6 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil der 24 hours fiberwork ag. Die 24 hours fiberwork ag ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.

Impressum

Korrespondenzadresse: 24 hours fiberwork ag, Täschmattstrasse 16, CH–6015 Luzern | UID CHE-114.350.369 | Luzern, November 2022

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